Als Geschäftsführer übe ich keine unternehmerische Tätigkeit aus, da ich weisungsgebunden bin.

Antwort

In einem Angestelltenverhältnis als Geschäftsführer einer GmbH bist du tatsächlich weisungsgebunden und übst somit eine Tätigkeit aus, die eher der eines Angestellten entspricht. Dennoch bist du rechtlich gesehen der Geschäftsführer und trägst die Verantwortung für die Unternehmensführung. Es ist wichtig, zwischen der rechtlichen Stellung und der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit zu unterscheiden. Auch wenn du weisungsgeb bist, hast du dennoch Pflichten und Verantwortlichkeiten, die mit der Position des Geschäftsführers verbunden sind.

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