Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründe haben: 1. **Rechtliche Verfahren laufen noch:** Ein Geständnis allein führt nicht automatisch zur sofortigen Abberufung oder Entlassung. Oftmals müssen erst rechtliche Verfahren abgeschlossen werden, bevor arbeits- oder gesellschaftsrechtliche Konsequenzen gezogen werden. 2. **Gesellschafterentscheidung:** In vielen Unternehmen kann nur die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer abberufen. Es ist möglich, dass die Gesellschafter (Eigentümer) bislang keine Abberufung beschlossen haben. 3. **Arbeitsrechtliche Hürden:** Auch wenn ein Fehlverhalten vorliegt, müssen arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören Anhörungen, Abmahnungen oder Kündigungsfristen. 4. **Mildernde Umstände:** Es könnte sein, dass das Fehlverhalten als geringfügig oder entschuldbar angesehen wird (z.B. vorübergehende Liquiditätsprobleme, die inzwischen behoben sind). 5. **Strafrechtliche Bewertung:** Das Nichtabführen von Sozialabgaben ist in Deutschland nach § 266a StGB strafbar. Allerdings kann das Strafmaß und die Bewertung des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen. Ein Schuldeingeständnis kann strafmildernd wirken, und es ist möglich, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung getroffen hat. 6. **Interne Regelungen:** Manche Unternehmen haben interne Regelungen, die erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung greifen. **Fazit:** Allein das Eingeständnis eines Fehlverhaltens führt nicht automatisch zur Abberufung eines Geschäftsführers. Es spielen rechtliche, gesellschaftsrechtliche und unternehmensinterne Faktoren eine Rolle. Letztlich entscheiden die Gesellschafter oder der Aufsichtsrat über die Abberufung, sofern keine sofortige gesetzliche Untersagung vorliegt. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. bei [Handelsblatt](https://www.handelsblatt.com/) oder [Haufe](https://www.haufe.de/recht/). Bitte beachte, dass dies keine Rechtsberatung ist.
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH kann von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei, ob der Geschäftsführe... [mehr]
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]