Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
§ 306 (1) BGB besagt: "Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam." Ein Beispiel dazu: Angenommen, du schließt einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ab, das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel hat, die besagt, dass du bei vorzeitiger Kündigung eine hohe Strafgebühr zahlen musst. Diese Klausel könnte als unangemessen und damit unwirksam angesehen werden. Nach § 306 (1) BGB bleibt der Rest des Vertrages jedoch weiterhin gültig, und nur die unwirksame Klausel wird nicht angewendet. Das bedeutet, du kannst den Vertrag weiterhin nutzen, aber die Strafgebühr bei vorzeitiger Kündigung entfällt.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]