Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Die Aussage des Aufsichtsrats einer GmbH, dass er den Geschäftsführer (GF) nicht überprüfen kann oder will, wirft mehrere rechtliche und praktische Fragen auf. 1. **Rechtliche Verantwortung**: Der Aufsichtsrat hat eine Aufsichtspflicht, die ihn verpflichtet, die Geschäftsführung zu überwachen. Diese Pflicht ist in den meisten Gesellschaftsverträgen im GmbH-Gesetz verankert. Eine Weigerung, diese Verantwortung wahrzunehmen, könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 2. **Transparenz und Vertrauen**: Eine solche Aussage kann das Vertrauen in die Unternehmensführung und die Governance-Strukturen untergraben. Stakeholder, wie Gesellschafter oder Mitarbeiter, könnten besorgt sein, dass es an der notwendigen Kontrolle und Transparenz mangelt. 3. **Mögliche Folgen**: Wenn der Aufsichtsrat seine Pflichten nicht erfüllt, könnte dies zu einer schlechten Unternehmensführung führen, was sich negativ auf die Leistung und den Ruf der GmbH auswirken kann. Im Extremfall könnten Gesellschafter rechtliche Schritte gegen den Aufsichtsrat einleiten. 4. **Interne und externe Kommunikation**: Es ist wichtig, dass der Aufsichtsrat klar kommuniziert, warum er diese Position einnimmt. Mangelnde Kommunikation kann zu Missverständnissen und einem Verlust des Vertrauens führen. Insgesamt sollte der Aufsichtsrat seine Verantwortung ernst nehmen und sicherstellen, dass er die Geschäftsführung angemessen überwacht, um die Interessen der Gesellschafter und des Unternehmens zu wahren.
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]