Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Ja, der Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern er als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts gilt. Dies ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu sechs Wochen, wenn die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers festgelegt sein können. Daher sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Ein freier Handelsvertreter hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf Provision, wenn durch seine Tätigkeit ein Geschäft zustande kommt (§ 87 HGB). Wird er krank und kann deshalb nic... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]