Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
Ja, der Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern er als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts gilt. Dies ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu sechs Wochen, wenn die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers festgelegt sein können. Daher sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]