Hat der Geschäftsführer einer GmbH Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort

Ja, der Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern er als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts gilt. Dies ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu sechs Wochen, wenn die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers festgelegt sein können. Daher sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

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