Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Die Anpassung des Vertrages nach § 313 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bezieht sich auf die sogenannte "Störung der Geschäftsgrundlage". Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn sich nach Vertragsschluss Umstände schwerwiegend verändern, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, und die Parteien den Vertrag so nicht geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten. Die Wirkung der Anpassung des Vertrages nach § 313 Absatz 1 BGB ist wie folgt: 1. **Vertragsanpassung**: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Partei verlangen, dass der Vertrag an die veränderten Umstände angepasst wird. Dies bedeutet, dass die Vertragsbedingungen so geändert werden, dass sie den neuen Umständen gerecht werden. 2. **Vertragsauflösung**: Ist eine Anpassung des Vertrages nicht möglich oder einer Partei nicht zumutbar, kann die benachteiligte Partei den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Anpassung oder Auflösung des Vertrages erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss von der betroffenen Partei geltend gemacht werden. Es ist oft ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Auswirkungen und Möglichkeiten zu klären.
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]