Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Ja, als Mieter kannst du deinem Vermieter vorschlagen, den Gas- und Stromversorger zu wechseln, insbesondere wenn du der Meinung bist, dass dies zu Kosteneinsparungen führen könnte. Allerdings hat der Vermieter das letzte Wort in dieser Angelegenheit, da er für die Versorgung des gesamten Gebäudes verantwortlich ist. Es ist ratsam, deine Vorschläge gut zu begründen und eventuell konkrete Angebote vorzulegen, um den Vermieter zu überzeugen.
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]
Nein, der Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis grundsätzlich keine Fotos in deiner Wohnung machen. Deine Wohnung ist dein privater Lebensraum und durch das Grundgesetz (Art. 13... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Hand... [mehr]
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]