Kann ich die Nebenkostenabrechnung kürzen, wenn ich keine Einsicht in die Belege des Vermieters bekomme?

Antwort

Ja, du hast grundsätzlich das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Wenn der Vermieter dir die Einsicht verweigert, kannst du die Zahlung der Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt leisten und die fehlende Einsicht als Grund angeben. In einigen Fällen kann es auch gerechtfertigt sein, die Zahlung zu kürzen oder ganz zu verweigern, bis die Belege eingesehen werden können. Es ist jedoch ratsam, dies vorher rechtlich prüfen zu lassen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du korrekt vorgehst.

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