Wie erhalte ich Einsicht in die Belege meines Vermieters und was ist die rechtliche Grundlage?

Antwort

Um Einsicht in die Belege deines Vermieters zu verlangen, kannst du ein formelles Schreiben aufsetzen. Hier ist ein Beispiel, wie du das formulieren könntest: --- [Dein Name] [De Adresse] [PLZ Ort] [Datum] [Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort] Betreff: Einsicht in die Betriebskostenabrechnung und Belege Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], hiermit fordere ich gemäß § 259 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 556 Abs. 3 BGB Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung für das Jahr [Jahr] an. Nach § 259 BGB habe ich als Mieter das Recht, die zur Abrechnung gehörenden Belege einzusehen, um die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen zu können. Dies umfasst alle Rechnungen, Verträge und sonstigen Unterlagen, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung herangezogen wurden. Ich bitte Sie, mir innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Termin zur Einsichtnahme zu nennen oder mir Kopien der relevanten Belege zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] --- Die rechtliche Grundlage für dein Anliegen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind die relevanten Paragraphen: - § 259 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html - § 556 Abs. 3 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html Diese Paragraphen regeln die Einsichtnahme in die Belege und die Abrechnung der Betriebskosten.

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