Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Um Einsicht in die Belege deines Vermieters zu verlangen, kannst du ein formelles Schreiben aufsetzen. Hier ist ein Beispiel, wie du das formulieren könntest: --- [Dein Name] [De Adresse] [PLZ Ort] [Datum] [Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort] Betreff: Einsicht in die Betriebskostenabrechnung und Belege Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], hiermit fordere ich gemäß § 259 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 556 Abs. 3 BGB Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung für das Jahr [Jahr] an. Nach § 259 BGB habe ich als Mieter das Recht, die zur Abrechnung gehörenden Belege einzusehen, um die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen zu können. Dies umfasst alle Rechnungen, Verträge und sonstigen Unterlagen, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung herangezogen wurden. Ich bitte Sie, mir innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Termin zur Einsichtnahme zu nennen oder mir Kopien der relevanten Belege zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] --- Die rechtliche Grundlage für dein Anliegen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind die relevanten Paragraphen: - § 259 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html - § 556 Abs. 3 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html Diese Paragraphen regeln die Einsichtnahme in die Belege und die Abrechnung der Betriebskosten.
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines L... [mehr]
Das Aufstellen von Futterschalen für herrenlose Katzen durch einen Nachbarn kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch viele Tiere angelockt werden und es zu Belästigungen, Verschmut... [mehr]
In der Regel holt der Mietinteressent die SCHUFA-Auskunft selbst ein und legt sie dem Vermieter vor. Viele Vermieter verlangen eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft als Teil der Bewerbungsunterla... [mehr]
Wenn ein Vermieter durch einen Mangel in der Wohnung ein Kind gesundheitlich gefährdet, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall, dem A... [mehr]
Wenn ein Vermieter erhebliche, gesundheitsgefährdende Wohnungsmängel über einen längeren Zeitraum ignoriert und dadurch die Gesundheit – insbesondere eines Kleinkindes &ndash... [mehr]
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der... [mehr]
Nein, ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine mitvermietete Küche nach 10 Jahren automatisch zu erneuern. Die Erneuerung oder Modernisierung einer Einbauküche ist nur d... [mehr]