Die Verjährungsfrist für die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung beträgt in Deutschland gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres,... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Nebenkosten abgerechnet werden können: 1. **Nebenkostenpauschale:** Der Vermieter und der Mieter können vereinbaren, dass die Nebenkosten in Form einer Pauschale gezahlt werden. In diesem Fall ist die Pauschale ein fester Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gezahlt wird. Eine Abrechnung am Jahresende findet dann nicht statt. 2. **Nebenkostenvorauszahlung:** Alternativ kann eine monatliche Vorauszahlung auf die Nebenkosten vereinbart werden, die am Ende des Abrechnungszeitraums mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet wird. **Wichtig:** - Die Höhe der Pauschale muss im Mietvertrag klar vereinbart werden. - Die Pauschale sollte realistisch und angemessen sein, also die zu erwartenden Kosten abdecken. - Eine nachträgliche Abrechnung oder Nachforderung ist bei einer echten Pauschale nicht möglich, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich eine Anpassungsmöglichkeit vorgesehen. **Besonderheit bei Einliegerwohnungen:** Für Einliegerwohnungen gelten keine besonderen Ausnahmen. Auch hier sind Pauschalen zulässig, solange sie vertraglich vereinbart wurden. **Fazit:** Eine vom Vermieter geschätzte Pauschale für Nebenkosten ist rechtlich zulässig, solange sie im Mietvertrag eindeutig geregelt ist. Es empfiehlt sich, die Pauschale realistisch zu kalkulieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).
Die Verjährungsfrist für die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung beträgt in Deutschland gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres,... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]
Unter Nebenkosten versteht man alle Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Miete (Kaltmiete) für eine Immobilie anfallen. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und sind im Mietrecht... [mehr]
Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie über einen Makler in Deutschland setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen: 1. **Grunderwerbsteuer** Je nach Bundesland zwischen 3,5 %... [mehr]
Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Für die Nebenkostenabrechnung benötigt der Abrechnungsservice in der Regel folgende Informationen von dir: 1. **Mietvertrag**: Um die vertraglich vereinbarten Nebenkosten zu überpr&uum... [mehr]
Die Nebenkosten für ein Haus können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Hauses, der Lage, dem Energieverbrauch und den individuel... [mehr]