Die Umlagefähigkeit von Kosten für Streusalz und Essig richtet sich nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und der Rechtsprechung. **Streusalz:** Die Kosten für Streusalz sind in... [mehr]
Bei den Nebenkosten (Betriebskosten) können Vermieter bestimmte Kosten für die Außenanlagen auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Umlagefähig sind gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) insbesondere folgende Kosten: 1. **Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV):** - Pflege von Garten-, Rasen- und Grünflächen - Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken - Erneuerung von Pflanzen (keine Neuanlage) - Laubentfernung - Pflege von Spielplätzen und Sandkästen 2. **Reinigung und Pflege der Wege und Höfe (§ 2 Nr. 8 BetrKV):** - Reinigung von Gehwegen, Zufahrten, Höfen und Parkplätzen - Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung, Streuen) 3. **Beleuchtung (§ 2 Nr. 11 BetrKV):** - Stromkosten für die Außenbeleuchtung (z. B. Hof, Wege, Garagenzufahrten) 4. **Entwässerung (§ 2 Nr. 5 BetrKV):** - Kosten für die Ableitung von Oberflächenwasser (z. B. Regenwasser von Hofflächen) **Nicht umlagefähig** sind: - Kosten für die erstmalige Herstellung oder grundlegende Erneuerung der Außenanlagen - Anschaffungskosten für neue Geräte oder Pflanzen (nur Pflege und Erhalt sind umlagefähig) - Reparaturen und Instandsetzungen **Wichtig:** Die Umlagefähigkeit setzt voraus, dass die Kosten im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart wurden. Eine genaue Auflistung findest du in der [Betriebskostenverordnung (BetrKV)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html). **Fazit:** Umlagefähig sind laufende Kosten für Pflege, Reinigung, Beleuchtung und Entwässerung der Außenanlagen, nicht aber Investitionen oder Instandsetzungen.
Die Umlagefähigkeit von Kosten für Streusalz und Essig richtet sich nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und der Rechtsprechung. **Streusalz:** Die Kosten für Streusalz sind in... [mehr]
Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Ja, als Mieter hast du grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass in der Nebenkostenabrechnung die haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst) nachvollziehbar au... [mehr]
Ja, die Hausverwaltung ist verpflichtet, auf Verlangen einen Nachweis über die umlegbaren haushaltsnahen Leistungen in der Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Mieter haben das Recht, die Abrechnung... [mehr]
Die Kosten für ein Haus oder die Miete in der Türkei variieren stark je nach Region, Stadt und Ausstattung. Hier ein grober Überblick (Stand 2024): **Miete:** - In Großstädt... [mehr]
Kraftfahrtversicherungen für Fahrzeuge des Hausmeisters sind in der Regel **nicht** auf die Nebenkosten umlegbar. Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen nur bestimmte Kostenarten... [mehr]
Beim Verkauf einer Wohnung entstehen für den Verkäufer in Deutschland typischerweise folgende Kosten: 1. **Maklerprovision** Falls ein Makler beauftragt wurde, fällt eine Maklerpr... [mehr]
Vermieter dürfen die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umlegen. Die wichtigsten Voraussetzungen nach deutschem Mietrecht (§ 559 B... [mehr]