Welche Kosten entstehen für den Verkäufer einer Wohnung?

Antwort

Beim Verkauf einer Wohnung entstehen für den Verkäufer in Deutschland typischerweise folgende Kosten: 1. **Maklerprovision** Falls ein Makler beauftragt wurde, fällt eine Maklerprovision an. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Vereinbarung, liegt aber meist zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises (inkl. MwSt.). Seit Ende 2020 wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. 2. **Löschung der Grundschuld** Besteht noch eine Grundschuld (z. B. aus einem alten Darlehen), muss diese im Grundbuch gelöscht werden. Die Kosten für Notar und Grundbuchamt liegen meist zwischen 0,2 % und 0,5 % des Kaufpreises. 3. **Notarkosten (für Verkäuferanteil)** Die Beurkundung des Kaufvertrags zahlt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer trägt aber die Kosten für die Löschung von Belastungen (z. B. Grundschuld). 4. **Vorbereitung von Unterlagen** Für die Beschaffung notwendiger Unterlagen (z. B. Energieausweis, Teilungserklärung, Grundbuchauszug) können kleinere Gebühren anfallen. 5. **Spekulationssteuer** Falls die Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird und nicht selbst genutzt wurde, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen. 6. **Vorfälligkeitsentschädigung** Falls ein laufendes Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst werden muss, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. **Zusammengefasst:** Die größten Kostenpunkte für den Verkäufer sind meist die Maklerprovision und die Notar-/Grundbuchkosten für die Löschung der Grundschuld. Weitere Kosten können je nach individueller Situation anfallen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/verkaufen/verkaufskosten.html) oder [Finanztip](https://www.finanztip.de/immobilienverkauf/kosten/).

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