Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]