Ein Telekommunikationsdienst ist kein TK-Anbieter im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG, wenn er nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Einstufung als Telekommunikationsdienst erforderlic... [mehr]
Ein Telekommunikationsdienst ist kein TK-Anbieter im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG, wenn er nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Einstufung als Telekommunikationsdienst erforderlic... [mehr]
Das Tatbestandsmerkmal "gegen Entgelt" im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG fehlt in der Regel, wenn eine Leistung unentgeltlich erbracht wird oder wenn die Erbringung der Leistung nicht auf ein... [mehr]
Ja, Messengerdienste können als Telekommunikationsdienste im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG) betrachtet werden, wenn sie der Übertragung von Nachrichten zwischen Endnutzern dienen.... [mehr]
Die Minderung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) Modell 2 bezieht sich auf die Berechnung der Entschädigung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung. Um eine detaillier... [mehr]
Ja, der Einbau eines Glasfaser-Schachtes ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt, insbesondere in § 127. Dieser Paragraph befasst sich mit der Verpflichtung zur Bereit... [mehr]
Ja, die Standortsicherung für Schachtanlagen ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 127 geregelt. Dieser Paragraph befasst sich mit der Sicherstellung der Standorte für Telekommunik... [mehr]
Ja, ein Messengerdienst, der über das Internet erreichbar ist kann als Telekommunikationsdienst Sinne des § 3 Nr. 61 TKG (Telekommunikationsgesetz) angesehen werden, sofern er die Übert... [mehr]
Ein Telekommunikationsanbieter ist kein TK-Dienst im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG), wenn keine öffentlichen Telekommunikationsdienste anbietet. Dies kann der Fall sein, wenn der Anbiet... [mehr]