Ja, die Standortsicherung für Schachtanlagen ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 127 geregelt. Dieser Paragraph befasst sich mit der Sicherstellung der Standorte für Telekommunikationsanlagen und legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Betreiber von Telekommunikationsnetzen die erforderlichen Standorte sichern müssen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Anforderungen in diesem Paragraphen zu beachten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Standortsicherung zu verstehen.