Ja, Messengerdienste können als Telekommunikationsdienste im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG) betrachtet werden, wenn sie der Übertragung von Nachrichten zwischen Endnutzern dienen.... [mehr]
Ja, Messengerdienste können als Telekommunikationsdienste im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG) betrachtet werden, wenn sie der Übertragung von Nachrichten zwischen Endnutzern dienen.... [mehr]
Ja, ein Messenger-Dienst kann als Telekommunikationsdienst betrachtet werden, da er die Übertragung von Nachrichten und Informationen zwischen Benutzern über das Internet ermöglicht. Te... [mehr]
Ein Telekommunikationsdienst ist kein TK-Anbieter im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG, wenn er nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Einstufung als Telekommunikationsdienst erforderlic... [mehr]
Ja, ein Messengerdienst kann als Telekommunikationsdienst betrachtet werden, wenn er es Nutzern ermöglicht, über das Internet mit externen Personen zu kommunizieren. Telekommunikationsdienst... [mehr]