Ein Telekommunikationsdienst ist kein TK-Anbieter im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG, wenn er nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Einstufung als Telekommunikationsdienst erforderlich sind. Dies kann der Fall sein, wenn der Dienst nicht für die Übertragung von Informationen zwischen Endnutzern oder zwischen Endnutzern und einem Dienstanbieter genutzt wird. Beispiele für Dienste, die nicht als Telekommunikationsdienste gelten, sind: 1. **Inhaltsdienste**: Dienste, die hauptsächlich Inhalte bereitstellen, ohne dass eine Übertragung von Informationen zwischen Endnutzern erfolgt. 2. **Interne Kommunikationsdienste**: Dienste, die ausschließlich innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation genutzt werden und nicht für die öffentliche Kommunikation bestimmt sind. 3. **Dienste, die nicht auf einer Telekommunikationsinfrastruktur basieren**: Wenn der Dienst nicht auf einer Telekommunikationsinfrastruktur beruht oder diese nicht nutzt, könnte er ebenfalls nicht als TK-Dienst eingestuft werden. Die genaue Abgrenzung kann jedoch von den spezifischen Umständen und der Auslegung durch die Regulierungsbehörden abhängen.