Wie hoch ist die Post- und Telekommunikationspauschale nach RVG?

Antwort vom

Die Post- und Telekommunikationspauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt gemäß Nr. 7002 VV RVG 20 % der jeweiligen Gebühren, jedoch höchstens 20 Euro je Auftrag. Quelle: [Gesetzestext VV RVG Nr. 7002](https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1_82.html#VV7002)

Verwandte Fragen

Zahlen Behörden eine Pauschale für Post?

Ja – viele Behörden zahlen für Post nicht einfach „pro Brief“, sondern arbeiten mit Rahmenverträgen, Frankierlösungen oder internen Pauschalen; eine einheitliche...