Ja, der Einbau eines Glasfaser-Schachtes ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt, insbesondere in § 127. Dieser Paragraph befasst sich mit der Verpflichtung zur Bereit... [mehr]
Ja, Messengerdienste können als Telekommunikationsdienste im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG) betrachtet werden, wenn sie der Übertragung von Nachrichten zwischen Endnutzern dienen. Das TKG definiert Telekommunikationsdienste als Dienste, die der Übertragung von Signalen, einschließlich Sprache, Text, Bildern oder anderen Informationen, dienen. Wenn ein Messengerdienst also die Kommunikation zwischen Nutzern ermöglicht, fällt er unter diese Definition. Es gibt jedoch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, die je nach Art des Dienstes und der angebotenen Funktionen variieren können.
Ja, der Einbau eines Glasfaser-Schachtes ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt, insbesondere in § 127. Dieser Paragraph befasst sich mit der Verpflichtung zur Bereit... [mehr]
Die Minderung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) Modell 2 bezieht sich auf die Berechnung der Entschädigung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung. Um eine detaillier... [mehr]