Ist ein Messenger-Dienst ein Telekommunikationsdienst im Sinne des TKG, wenn die Kommunikation...?

Antwort

Ja, Messengerdienste können als Telekommunikationsdienste im Sinne des TelekommunikationsgesetzesTKG) betrachtet werden, wenn sie der Übertragung von Nachrichten zwischen Endnutzern dienen. Das TKG definiert Telekommunikationsdienste als Dienste, die der Übertragung von Signalen, einschließlich Sprache, Text, Bildern oder anderen Informationen, dienen. Wenn ein Messengerdienst also die Kommunikation zwischen Nutzern ermöglicht, fällt er unter diese Definition. Es gibt jedoch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, die je nach Art des Dienstes und der angebotenen Funktionen variieren können.

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