Regelt TKG §127 den Einbau eines Glasfaserschachtes?

Antwort

Ja, der Einbau eines Glasfaser-Schachtes ist nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland geregelt, insbesondere in § 127. Dieser Paragraph befasst sich mit der Verpflichtung zur Bereitstellung von Infrastruktur für Telekommunikationsnetze, einschließlich der Anforderungen an den Bau und die Nutzung von Schachtanlagen. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben und technischen Standards zu beachten, die in diesem Zusammenhang gelten.

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