Kunde wünscht detaillierte Berechnung der Minderung nach TKG Modell 2.

Antwort

Die Minderung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) Modell 2 bezieht sich auf die Berechnung der Entschädigung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung. Um eine detaillierte Berechnung durchzuführen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Ermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung**: Zunächst musst du die vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Bandbreite, Verfügbarkeit) feststellen. 2. **Feststellung der tatsächlichen Leistung**: Danach wird die tatsächlich erbrachte Leistung ermittelt. Dies kann durch Messungen oder durch die Angaben des Kunden geschehen. 3. **Berechnung der Minderung**: Die Minderung wird in der Regel prozentual berechnet. Hierbei wird der Unterschied zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Leistung ermittelt. Die Formel lautet: \[ \text{Minderung} = \left( \frac{\text{vereinbarte Leistung} - \text{tatsächliche Leistung}}{\text{vereinbarte Leistung}} \right) \times 100 \] 4. **Anwendung auf die Rechnung**: Die berechnete Minderung wird dann auf die monatlichen Kosten angewendet, um den Betrag zu ermitteln, der dem Kunden gutgeschrieben werden sollte. 5. **Dokumentation**: Alle Schritte und Berechnungen sollten dokumentiert werden, um Transparenz zu gewährleisten. Es ist wichtig, alle relevanten Daten und Informationen zu sammeln, um eine präzise Berechnung durchzuführen. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die zuständige Regulierungsbehörde zu wenden.

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