Deckt das TKG bautechnische Belange ab?

Antwort

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdienste und -infrastrukturen. Bautechnische Belange im engeren Sinne – also etwa Anforderungen an die Bauausführung, Statik, Brandschutz oder baurechtliche Genehmigungen – sind jedoch grundsätzlich nicht Gegenstand des TKG. Das TKG enthält zwar Regelungen, die bauliche Maßnahmen betreffen können, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen (z.B. § 77 ff. TKG: Mitbenutzungsrechte an Gebäuden und Grundstücken, § 134 TKG: Gebäudeverkabelungspflicht), aber es legt keine bautechnischen Standards oder Vorschriften fest. Solche Anforderungen ergeben sich vielmehr aus dem jeweiligen Bauordnungsrecht der Länder, der Musterbauordnung, technischen Normen (z.B. DIN-Vorschriften) oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen. Zusammengefasst: Das TKG regelt keine bautechnischen Belange im eigentlichen Sinne, sondern schafft lediglich den rechtlichen Rahmen für den Zugang und die Nutzung von Gebäuden und Grundstücken für Telekommunikationszwecke. Für bautechnische Anforderungen sind andere Gesetze und Vorschriften maßgeblich. Weitere Informationen zum TKG findest du hier: [Telekommunikationsgesetz (TKG) – Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Telekommunikationsrecht/TKG/tkg-node.html)

Kategorie: Baurecht Tags: Bautechnik TKG Recht
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