Der Verkauf erotischer Bilder im Internet ist grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte: 1. **Volljährig... [mehr]
Ja, ein Messengerdienst, der über das Internet erreichbar ist kann als Telekommunikationsdienst Sinne des § 3 Nr. 61 TKG (Telekommunikationsgesetz) angesehen werden, sofern er die Übertragung von Informationen zwischen Endnern ermöglicht. Der § 3 Nr. 61 TKG definiert Telekommunikationsdienste als Dienste, die ganz oder teilweise der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze dienen. Messengerdienste, die Textnachrichten, Sprach- oder Videoanrufe über das Internet ermöglichen, fallen in der Regel unter diese Definition.
Der Verkauf erotischer Bilder im Internet ist grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte: 1. **Volljährig... [mehr]