Haben Strafinsassen der JVA Brandenburg Internetzugang?

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In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg haben Strafgefangene grundsätzlich keinen freien Zugang zum Internet. In deutschen Justizvollzugsanstalten ist der Internetzugang für Inhaftierte aus Sicherheitsgründen stark eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Es gibt jedoch in einigen Bundesländern und Anstalten Pilotprojekte oder sehr begrenzte Möglichkeiten, bei denen Gefangene unter strenger Aufsicht und zu bestimmten Zwecken (z. B. für Ausbildung oder Resozialisierung) auf ausgewählte, kontrollierte Internetinhalte zugreifen können. Für die JVA Brandenburg gilt nach aktuellem Stand: Ein freier oder privater Internetzugang für Strafinsassen ist nicht vorgesehen. Kommunikation mit der Außenwelt erfolgt in der Regel über Briefe, Telefonate oder Besuche, die ebenfalls überwacht werden können. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Justizministeriums Brandenburg: https://mdjev.brandenburg.de/mdjev/de/justizvollzug/justizvollzugsanstalten/jva-brandenburg-an-der-havel/

Kategorie: Recht Tags: JVA Internet Strafvollzug
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