Im Kriegsfall ist die Verteidigung der Europäischen Union in erster Linie eine Aufgabe der Mitgliedstaaten selbst. Die EU hat jedoch auch gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen, insb... [mehr]
Im Kriegsfall ist die Verteidigung der Europäischen Union in erster Linie eine Aufgabe der Mitgliedstaaten selbst. Die EU hat jedoch auch gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen, insb... [mehr]
In Köln gibt es mehrere Bunker, die während des Zweiten Weltkriegs genutzt wurden und teilweise auch heute noch zugänglich sind. Einige dieser Bunker sind: 1. **Kölnisches Stadtmu... [mehr]
Im Kriegsfall hängt die Einberufung von Personen zum Militärdienst von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen eines Landes ab. In Deutschland beispielsweise regelt das Wehrpflichtgesetz, wer... [mehr]
Im Kriegsfall – also im sogenannten „Verteidigungsfall“ gemäß Artikel 115a des Grundgesetzes – kann in Deutschland die Wehrpflicht wieder aktiviert werden. Die Wehrp... [mehr]
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall (also im Kriegsfall) ist die Wehrdienstverweigerung in Deutschland weiterhin möglich und wirksam. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgr&... [mehr]
In Deutschland ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der... [mehr]
Die Gültigkeit eines geänderten Geschlechtseintrags bei der militärischen Einberufung im Kriegsfall kann von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes abhängen. In vielen... [mehr]
Im Kriegsfall können grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Migrationshintergrund, zum Wehrdienst herangezogen werden. Das betrifft auc... [mehr]
Wilhelm II. veränderte das Kaiserreich nach der Entlassung von Otto von Bismarck im Jahr 1890 erheblich, insbesondere in Bezug auf die Außenpolitik und die militärische Strategie. Bism... [mehr]