Im Kriegsfall ist die Verteidigung der Europäischen Union in erster Linie eine Aufgabe der Mitgliedstaaten selbst. Die EU hat jedoch auch gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen, insbesondere durch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Ein zentraler Aspekt ist der Vertrag von Lissabon, der in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags festlegt, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten zur Unterstützung verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im Falle eines Angriffs auf einen von ihnen militärische Hilfe leisten müssen. Zusätzlich ist die NATO für viele EU-Mitgliedstaaten ein wichtiger Verteidigungsverbund, und die meisten EU-Länder sind auch Mitglieder der NATO, die eine kollektive Verteidigung gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrags vorsieht.