Wie viel Prozent beträgt der Pflichtteil beim Erben?

Antwort

Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses hätte, beträgt sein Pflichtteil 1/4 des Nachlasses. Die genaue Höhe hängt also davon ab, wie groß der gesetzliche Erbteil wäre. Der Pflichtteil steht nur bestimmten nahen Angehörigen zu, zum Beispiel Kindern, Ehegatten und (unter Umständen) Eltern des Verstorbenen. **Beispiel:** - Ein Kind wäre gesetzlicher Alleinerbe (100 %), wird aber enterbt. Der Pflichtteil beträgt dann 50 % des Nachlasses. - Gibt es zwei Kinder, wäre der gesetzliche Erbteil für jedes Kind 1/2. Der Pflichtteil beträgt dann für jedes Kind 1/4 des Nachlasses. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).

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