Wie hoch sind die Pflichtteile der verwitweten Mutter und des einzigen Bruders, wenn ein Dritter als Alleinerbe eingesetzt wird?

Antwort

Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflichtteilsberechtigte Personen:** Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich nur die nächsten Angehörigen: Ehegatte, Abkömmlinge (Kinder, Enkel) und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister (Bruder) sind **nicht** pflichtteilsberechtigt. **Situation:** - Der Erblasser ist verstorben. - Die Mutter ist verwitwet (also der Vater ist bereits verstorben). - Es gibt einen Bruder. - Ein Dritter ist Alleinerbe. **Pflichtteil der Mutter:** Die Mutter ist als Elternteil pflichtteilsberechtigt, wenn keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Erblassers leben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. **Gesetzlicher Erbteil der Mutter:** Wenn der Erblasser keine Kinder hatte, erben die Eltern zu gleichen Teilen (§ 1924, § 1925 BGB). Ist ein Elternteil (hier: der Vater) bereits verstorben, erbt die Mutter allein. **Beispielrechnung:** - Gesetzlicher Erbteil der Mutter: 100 % (wenn keine Abkömmlinge und der andere Elternteil verstorben ist) - Pflichtteil der Mutter: 50 % des Nachlasses **Pflichtteil des Bruders:** Der Bruder ist **nicht** pflichtteilsberechtigt. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. **Zusammenfassung:** - **Mutter:** Pflichtteil = 50 % des Nachlasses - **Bruder:** Kein Pflichtteilsanspruch Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) oder bei [Wikipedia: Pflichtteil (Deutschland)](https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland)).

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