Wenn eure Eltern bereits verstorben sind und du selbst kein Testament hinterlassen hast, gilt die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (§§ 1924 ff. BGB). In diesem Fall bist du als Erbl... [mehr]
Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflichtteilsberechtigte Personen:** Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich nur die nächsten Angehörigen: Ehegatte, Abkömmlinge (Kinder, Enkel) und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister (Bruder) sind **nicht** pflichtteilsberechtigt. **Situation:** - Der Erblasser ist verstorben. - Die Mutter ist verwitwet (also der Vater ist bereits verstorben). - Es gibt einen Bruder. - Ein Dritter ist Alleinerbe. **Pflichtteil der Mutter:** Die Mutter ist als Elternteil pflichtteilsberechtigt, wenn keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Erblassers leben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. **Gesetzlicher Erbteil der Mutter:** Wenn der Erblasser keine Kinder hatte, erben die Eltern zu gleichen Teilen (§ 1924, § 1925 BGB). Ist ein Elternteil (hier: der Vater) bereits verstorben, erbt die Mutter allein. **Beispielrechnung:** - Gesetzlicher Erbteil der Mutter: 100 % (wenn keine Abkömmlinge und der andere Elternteil verstorben ist) - Pflichtteil der Mutter: 50 % des Nachlasses **Pflichtteil des Bruders:** Der Bruder ist **nicht** pflichtteilsberechtigt. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. **Zusammenfassung:** - **Mutter:** Pflichtteil = 50 % des Nachlasses - **Bruder:** Kein Pflichtteilsanspruch Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) oder bei [Wikipedia: Pflichtteil (Deutschland)](https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland)).
Wenn eure Eltern bereits verstorben sind und du selbst kein Testament hinterlassen hast, gilt die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (§§ 1924 ff. BGB). In diesem Fall bist du als Erbl... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsbere... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
In Deutschland richtet sich die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). der Erblasser keine Kinder, Eltern oder Großeltern hinterlässt, kommen die Geschwister und deren Nachko... [mehr]