Kann ich meine beiden Kinder mit 60 zu 40 Prozent als Erben einsetzen und den Pflichtteilsanspruch überstimmen?

Antwort

In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspruch, der sicherstellt, dass bestimmte nahe Angehörige, wie Kinder, einen Mindestanteil am Erbe erhalten, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass du den Pflichtteilsanspruch deiner Kinder nicht einfach "überstimmen" kannst. Wenn du also beispielsweise ein Kind mit 60 Prozent und das andere mit 40 Prozent als Erben einsetzt, hat das benachteiligte Kind dennoch Anspruch auf seinen Pflichtteil, der sich nach dem gesetzlichen Erbteil richtet. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

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