In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Wenn du als Erblasser einen Fremden als Alleinerben in deinem Testament einsetzt, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge grundsätzlich nicht mehr. Allerdings haben bestimmte nahe Angehörige, auch wenn sie enterbt werden, einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. In deinem Fall: - Deine Mutter und dein Bruder sind deine nächsten gesetzlichen Erben, da dein Vater bereits verstorben ist. - Der Pflichtteilsanspruch steht nur bestimmten Personen zu: Eltern, Kindern und (unter bestimmten Umständen) dem Ehepartner. Geschwister (also dein Bruder) haben **keinen** Pflichtteilsanspruch, solange Eltern noch leben. - Deine Mutter hat also einen Pflichtteilsanspruch, dein Bruder nicht. **Konkret bedeutet das:** - Der von dir eingesetzte Fremde erhält als Alleinerbe den gesamten Nachlass. - Deine Mutter kann ihren Pflichtteil verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. - Dein Bruder geht leer aus, da er keinen Pflichtteilsanspruch hat. **Rechenbeispiel:** Nach gesetzlicher Erbfolge (ohne Testament) würden deine Mutter und dein Bruder erben: - Mutter: 1/2 des Nachlasses - Bruder: 1/2 des Nachlasses Da du aber einen Fremden als Alleinerben einsetzt, kann deine Mutter ihren Pflichtteil verlangen, also die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils: Pflichtteil der Mutter = 1/2 (gesetzlicher Erbteil) × 1/2 (Pflichtteil) = **1/4 des Nachlasses** **Zusammengefasst:** - Der Fremde erhält den Nachlass, muss aber ggf. 1/4 des Nachlasses als Pflichtteil an deine Mutter auszahlen. - Dein Bruder erhält nichts. Weitere Informationen zum Pflichtteil findest du z.B. hier: [https://www.bmj.de/DE/themen/erbrecht/erbrecht_node.html](https://www.bmj.de/DE/themen/erbrecht/erbrecht_node.html)
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedach... [mehr]
Wenn ein Vater seiner Tochter etwas vererbt und seine Witwe (also die Ehefrau des Verstorbenen) sechs Jahre nach seinem Tod Sozialhilfe benötigt, kann das Auswirkungen haben. Grundsätzlich p... [mehr]
Wenn beide Elternteile versterben, erben die Kinder in der Regel das gesamte Vermögen der Eltern zu gleichen Teilen. Der Ablauf ist dabei wie folgt: 1. **Tod des Vaters:** Stirbt zuerst der... [mehr]
Ein Wertgutachten für ein geerbtes Haus ist in Deutschland grundsätzlich nicht immer zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig. Es kommt darauf an, zu w... [mehr]