In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurde. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, deine Mutter hat keine weiteren Kinder und es gibt keine anderen pflichtteilsberechtigten Personen (wie z.B. Eltern der Verstorbenen), dann wäre der gesetzliche Erbteil für dich und deine Schwester jeweils 50 % des Nachlasses. Da deine Mutter deiner Schwester das Haus geschenkt hat, wird diese Schenkung in den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Mutter erfolgt ist. Der Wert der Schenkung wird dabei anteilig berücksichtigt, je nachdem, wie lange die Schenkung zurückliegt. In deinem Fall liegt die Schenkung 5 Jahre vor dem Tod der Mutter, daher wird der Wert der Schenkung zu 50 % berücksichtigt. Rechnung: 1. Wert des Hauses: 280.000 € 2. Berücksichtigter Wert der Schenkung (50 %): 140.000 € Angenommen, es gibt kein weiteres Vermögen, beträgt der fiktive Nachlasswert 140.000 €. Dein gesetzlicher Erbteil wäre 50 % von 140.000 €, also 70.000 €. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 35.000 €. Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch beträgt somit 35.000 €.
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
In Patchworkfamilien kann die Erbfolge komplex sein, da verschiedene rechtliche Regelungen und persönliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt: 1. **Ehepartner**: Der &uum... [mehr]
In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]
Wenn eine der drei Schwestern kinderlos stirbt, erbt in der Regel der überlebende Ehepartner, falls vorhanden. Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, erben die Geschwister. In diesem Fall würde... [mehr]
In Deutschland erbt der Ehepartner neben den Kindern in der Regel zur Hälfte, wenn es sich um den gesetzlichen Erbfall handelt und die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft... [mehr]
In Polen gibt es keine Regel, die besagt, dass man sein Erbe verliert, wenn man einen Ausländer heiratet. Das Erbrecht in Polen bleibt in der Regel unabhängig von der Nationalität des E... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]