In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurde. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, deine Mutter hat keine weiteren Kinder und es gibt keine anderen pflichtteilsberechtigten Personen (wie z.B. Eltern der Verstorbenen), dann wäre der gesetzliche Erbteil für dich und deine Schwester jeweils 50 % des Nachlasses. Da deine Mutter deiner Schwester das Haus geschenkt hat, wird diese Schenkung in den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Mutter erfolgt ist. Der Wert der Schenkung wird dabei anteilig berücksichtigt, je nachdem, wie lange die Schenkung zurückliegt. In deinem Fall liegt die Schenkung 5 Jahre vor dem Tod der Mutter, daher wird der Wert der Schenkung zu 50 % berücksichtigt. Rechnung: 1. Wert des Hauses: 280.000 € 2. Berücksichtigter Wert der Schenkung (50 %): 140.000 € Angenommen, es gibt kein weiteres Vermögen, beträgt der fiktive Nachlasswert 140.000 €. Dein gesetzlicher Erbteil wäre 50 % von 140.000 €, also 70.000 €. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 35.000 €. Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch beträgt somit 35.000 €.
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsbere... [mehr]
In dem beschriebenen Fall ist der Vater verheiratet, hat keine eigenen Kinder, seine Eltern sind verstorben, und seine Ehefrau hat ein volljähriges Kind (Stiefkind des Vaters). Im Testament ist d... [mehr]
Ob du zahlen musst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Erbfolge:** Wenn deine Mutter nach deinem Vater Alleinerbin war und nun auch verstorben ist, bist du (ggf. mit weiteren Personen) Erbe de... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Der Umgang mit einem verdeckten Narzissten im Rahmen einer Erbengemeinschaft kann sehr herausfordernd sein. Verdeckte Narzissten zeigen ihre manipulativen und egozentrischen Züge oft subtil, wirk... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]