Meine Mutter ist Witwe und schenkt meiner Schwester am 01.06.2024 ein Haus im Wert von 280.000 € und stirbt 5 Jahre später.Wie hoch ist mein pflichtanteil Erbe?

Antwort

Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurde. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, deine Mutter hat keine weiteren Kinder und es gibt keine anderen pflichtteilsberechtigten Personen (wie z.B. Eltern der Verstorbenen), dann wäre der gesetzliche Erbteil für dich und deine Schwester jeweils 50 % des Nachlasses. Da deine Mutter deiner Schwester das Haus geschenkt hat, wird diese Schenkung in den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Mutter erfolgt ist. Der Wert der Schenkung wird dabei anteilig berücksichtigt, je nachdem, wie lange die Schenkung zurückliegt. In deinem Fall liegt die Schenkung 5 Jahre vor dem Tod der Mutter, daher wird der Wert der Schenkung zu 50 % berücksichtigt. Rechnung: 1. Wert des Hauses: 280.000 € 2. Berücksichtigter Wert der Schenkung (50 %): 140.000 € Angenommen, es gibt kein weiteres Vermögen, beträgt der fiktive Nachlasswert 140.000 €. Dein gesetzlicher Erbteil wäre 50 % von 140.000 €, also 70.000 €. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 35.000 €. Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch beträgt somit 35.000 €.

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