Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurde. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, deine Mutter hat keine weiteren Kinder und es gibt keine anderen pflichtteilsberechtigten Personen (wie z.B. Eltern der Verstorbenen), dann wäre der gesetzliche Erbteil für dich und deine Schwester jeweils 50 % des Nachlasses. Da deine Mutter deiner Schwester das Haus geschenkt hat, wird diese Schenkung in den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod der Mutter erfolgt ist. Der Wert der Schenkung wird dabei anteilig berücksichtigt, je nachdem, wie lange die Schenkung zurückliegt. In deinem Fall liegt die Schenkung 5 Jahre vor dem Tod der Mutter, daher wird der Wert der Schenkung zu 50 % berücksichtigt. Rechnung: 1. Wert des Hauses: 280.000 € 2. Berücksichtigter Wert der Schenkung (50 %): 140.000 € Angenommen, es gibt kein weiteres Vermögen, beträgt der fiktive Nachlasswert 140.000 €. Dein gesetzlicher Erbteil wäre 50 % von 140.000 €, also 70.000 €. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 35.000 €. Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch beträgt somit 35.000 €.
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Ob deine Freundin angeben muss, dass du ihr all dein Gold geschenkt hast, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt und der Form des Schenkens sowie von den geltenden gesetzliche... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
Wenn beide Elternteile versterben, erben die Kinder in der Regel das gesamte Vermögen der Eltern zu gleichen Teilen. Der Ablauf ist dabei wie folgt: 1. **Tod des Vaters:** Stirbt zuerst der... [mehr]
Ein Wertgutachten für ein geerbtes Haus ist in Deutschland grundsätzlich nicht immer zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig. Es kommt darauf an, zu w... [mehr]
Wenn eure Eltern bereits verstorben sind und du selbst kein Testament hinterlassen hast, gilt die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (§§ 1924 ff. BGB). In diesem Fall bist du als Erbl... [mehr]
Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflich... [mehr]