Wenn du als Erblasser einen Fremden als Alleinerben in deinem Testament einsetzt, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge grundsätzlich nicht mehr. Allerdings haben bestimmte nahe Angehör... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und des Testaments ausschlagen. Dies geschieht durch eine schriftliche Erklärung, die du beim zuständigen Nachlassgericht einreichen musst. Achte darauf, dass die Erklärung formgerecht ist und deine Identität sowie den Bezug zum Erbe klar darstellt. 2. **Pflichtteilsanspruch geltend machen**: Nach der Ausschlagung kannst du deinen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben geltend machen. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Du solltest die Erben schriftlich über deinen Anspruch informieren und gegebenenfalls eine Frist zur Zahlung setzen. 3. **Nachweis der Berechtigung**: Es kann hilfreich sein, Nachweise über deine Berechtigung als Pflichtteilsberechtigter (z.B. Verwandtschaftsverhältnis) beizufügen. 4. **Rechtsberatung**: Es ist ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und um Unterstützung bei der Durchsetzung deines Anspruchs zu erhalten. Beachte, dass die genauen Regelungen je nach Land variieren können, daher ist es wichtig, die spezifischen Gesetze deines Wohnsitzlandes zu berücksichtigen.
Wenn du als Erblasser einen Fremden als Alleinerben in deinem Testament einsetzt, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge grundsätzlich nicht mehr. Allerdings haben bestimmte nahe Angehör... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]
Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil, den ein pflichtteilsberechtigter Erbe (z.B. ein Kind) erhalten muss, auch wenn er im Testament nicht oder nur teilweise bedach... [mehr]
In einer Patchwork-Familie, in der beide Ehepartner Kinder aus erster Ehe haben, ist die gerechte Verteilung des Vermögens eine komplexe Herausforderung. Das sogenannte **Berliner Testament** (be... [mehr]
Wenn ein Vater seiner Tochter etwas vererbt und seine Witwe (also die Ehefrau des Verstorbenen) sechs Jahre nach seinem Tod Sozialhilfe benötigt, kann das Auswirkungen haben. Grundsätzlich p... [mehr]
Wenn beide Elternteile versterben, erben die Kinder in der Regel das gesamte Vermögen der Eltern zu gleichen Teilen. Der Ablauf ist dabei wie folgt: 1. **Tod des Vaters:** Stirbt zuerst der... [mehr]