Darf man Enkelkinder als Haupterben einsetzen und eigene kinderlose Kinder im Testament übergehen?

Antwort

Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreiheit (§ 1937 BGB), das heißt, du kannst in deinem Testament grundsätzlich frei bestimmen, wer dein Erbe werden soll. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: den Pflichtteil. Kinder (auch kinderlose) gehören zu den pflichtteilsberechtigten Personen (§ 2303 BGB). Das bedeutet, wenn du ein Kind enterbst, steht diesem trotzdem ein Pflichtteilsanspruch zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. **Zur Fairness:** Ob eine solche Regelung als "fair" empfunden wird, ist eine persönliche und familiäre Frage. Rechtlich ist es aber – unter Berücksichtigung des Pflichtteils – möglich. Es empfiehlt sich, solche Entscheidungen offen mit der Familie zu besprechen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).

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