In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreiheit (§ 1937 BGB), das heißt, du kannst in deinem Testament grundsätzlich frei bestimmen, wer dein Erbe werden soll. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: den Pflichtteil. Kinder (auch kinderlose) gehören zu den pflichtteilsberechtigten Personen (§ 2303 BGB). Das bedeutet, wenn du ein Kind enterbst, steht diesem trotzdem ein Pflichtteilsanspruch zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. **Zur Fairness:** Ob eine solche Regelung als "fair" empfunden wird, ist eine persönliche und familiäre Frage. Rechtlich ist es aber – unter Berücksichtigung des Pflichtteils – möglich. Es empfiehlt sich, solche Entscheidungen offen mit der Familie zu besprechen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflich... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsbere... [mehr]
Ja, eine Ergänzung (Nachtrag, Änderung oder Ergänzungsklausel) zu einem handschriftlichen Testament muss ebenfalls vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig untersc... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]
In Deutschland wird im Grundbuch in der Regel nur der Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Wenn ein Testament zwei Erben für eine Erbmasse mit zwei Grundstücken und Bargeld be... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Anteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In Deutschland haben leibliche Kinder einen Anspru... [mehr]