Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsberechtigt bist. Pflichtteilsberechtigt sind in Deutschland in der Regel Kinder, Ehegatten und (unter bestimmten Umständen) Eltern des Erblassers (§ 2303 BGB). 2. **Pflichtteilsanspruch berechnen:** Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und deiner gesetzlichen Erbquote ab. 3. **Auskunft über den Nachlass verlangen:** Um den Pflichtteil berechnen zu können, hast du einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass gegenüber den Erben (§ 2314 BGB). Du kannst die Erben schriftlich auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und ggf. auch die Vorlage von Belegen verlangen. 4. **Pflichtteil schriftlich einfordern:** Nachdem du die Auskünfte erhalten hast, forderst du den Pflichtteil schriftlich von den Erben ein. Setze eine angemessene Frist zur Zahlung. 5. **Notfalls Klage einreichen:** Zahlen die Erben nicht freiwillig, kannst du deinen Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen. Das zuständige Gericht ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. **Tipp:** Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, da die Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs komplex sein kann. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) oder bei [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichtteil-geltend-machen-so-gehts_186225.html).
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Die Höhe der Pflichtteile richtet sich nach dem deutschen Erbrecht (§§ 2303 ff. BGB). Voraussetzung ist, dass der Erblasser in Deutschland gelebt hat und deutsches Recht gilt. **Pflich... [mehr]
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge, insbesondere auf den sogenannten "Rückfall" (Rückfallrecht) oder die Erbfolge, wenn eine kinderlo... [mehr]
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Nein, der Freibetrag eines verstorbenen Ehepartners für Kinder entfällt nicht, weil es sich um unterschiedliche Freibeträge handelt. Im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 16 ErbStG... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Um sicherzustellen, dass dein uneheliches Kind höchstens den Pflichtteil er, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Testament erstellen**: Verfasse ein Testament, in dem du klar fe... [mehr]