Wie kann man seinen Pflichtteil geltend machen?

Antwort

Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsberechtigt bist. Pflichtteilsberechtigt sind in Deutschland in der Regel Kinder, Ehegatten und (unter bestimmten Umständen) Eltern des Erblassers (§ 2303 BGB). 2. **Pflichtteilsanspruch berechnen:** Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und deiner gesetzlichen Erbquote ab. 3. **Auskunft über den Nachlass verlangen:** Um den Pflichtteil berechnen zu können, hast du einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass gegenüber den Erben (§ 2314 BGB). Du kannst die Erben schriftlich auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und ggf. auch die Vorlage von Belegen verlangen. 4. **Pflichtteil schriftlich einfordern:** Nachdem du die Auskünfte erhalten hast, forderst du den Pflichtteil schriftlich von den Erben ein. Setze eine angemessene Frist zur Zahlung. 5. **Notfalls Klage einreichen:** Zahlen die Erben nicht freiwillig, kannst du deinen Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen. Das zuständige Gericht ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. **Tipp:** Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, da die Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs komplex sein kann. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) oder bei [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichtteil-geltend-machen-so-gehts_186225.html).

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