Ja, als Nichte kannst du in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken, wenn deine Mutter (die verstorbene Schwester der kinderlosen Tante) vor der Tante verstorben ist. Nach deutschem Erbrecht (§... [mehr]
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge, insbesondere auf den sogenannten "Rückfall" (Rückfallrecht) oder die Erbfolge, wenn eine kinderlose, geschiedene Tante verstirbt und noch Geschwister hat, von denen zwei bereits verstorben sind. **Grundsätzliches zur gesetzlichen Erbfolge:** - Wenn die Tante keine Kinder hat und geschieden ist, erbt der Ex-Ehepartner nichts. - Die Eltern der Tante wären die nächsten gesetzlichen Erben (2. Ordnung). Sind diese bereits verstorben, erben deren Abkömmlinge, also die Geschwister der Tante. - Lebende Geschwister erben direkt. - Die Anteile der bereits verstorbenen Geschwister gehen an deren Kinder (also die Nichten und Neffen der Tante). **Beispielhafte Aufteilung:** Angenommen, die Tante hatte insgesamt 4 Geschwister: - 2 Geschwister leben noch. - 2 Geschwister sind verstorben und hatten jeweils Kinder. Dann wird der Nachlass wie folgt aufgeteilt: - Der Nachlass wird in 4 gleiche Teile geteilt (für jedes Geschwisterteil). - Die beiden lebenden Geschwister erhalten je 1/4. - Die Anteile der verstorbenen Geschwister werden auf deren Kinder (also die Nichten und Neffen) aufgeteilt. **Fachbegriff:** Das nennt man "Erbfolge nach Stämmen". Die Erbteile der vorverstorbenen Geschwister "rücken" deren Kinder nach. **Zusammengefasst:** Die lebenden Geschwister und die Kinder der verstorbenen Geschwister (Nichten/Neffen) erben zu gleichen Teilen nach Stämmen. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [Gesetzliche Erbfolge – Erben 2. Ordnung](https://www.erbrecht.de/gesetzliche-erbfolge/) Hinweis: Für eine genaue Berechnung ist die Anzahl der Kinder der verstorbenen Geschwister relevant.
Ja, als Nichte kannst du in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken, wenn deine Mutter (die verstorbene Schwester der kinderlosen Tante) vor der Tante verstorben ist. Nach deutschem Erbrecht (§... [mehr]
Um den Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Pflichtteilsberechtigung prüfen:** Zunächst solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich pflichtteilsbere... [mehr]
Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Verteilung des Erbes hängt davon ab, ob der Erblasser (die verstorbene Person) verheiratet war und ob... [mehr]
Nein, der Freibetrag eines verstorbenen Ehepartners für Kinder entfällt nicht, weil es sich um unterschiedliche Freibeträge handelt. Im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 16 ErbStG... [mehr]
In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]