Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Verteilung des Erbes hängt davon ab, ob der Erblasser (die verstorbene Person) verheiratet war und ob... [mehr]
Ja, als Nichte kannst du in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken, wenn deine Mutter (die verstorbene Schwester der kinderlosen Tante) vor der Tante verstorben ist. Nach deutschem Erbrecht (§ 1924 ff. BGB) gilt: Wenn ein gesetzlicher Erbe (z.B. ein Geschwisterteil) vor dem Erbfall verstorben ist, treten dessen Abkömmlinge (also Kinder) an seine Stelle (sog. Eintrittsrecht oder Repräsentationsprinzip). Das bedeutet, dass du als Kind der verstorbenen Schwester deiner Tante an deren Stelle in der Erbfolge stehst. Die Erbfolge sähe dann so aus: - Die noch lebenden Geschwister deiner Tante erben jeweils einen Anteil. - Die Kinder der bereits verstorbenen Geschwister (also z.B. du) teilen sich jeweils den Anteil, der auf das verstorbene Geschwisterteil entfallen wäre. Beispiel: Deine Tante hat 4 lebende Geschwister und 2 verstorbene Geschwister. Die Erbmasse wird in 6 Teile geteilt. Die lebenden Geschwister erhalten je 1/6. Die Anteile der verstorbenen Geschwister werden unter deren Kindern aufgeteilt. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [Gesetzliche Erbfolge – Erben 2. Ordnung](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-partnerschaft/erbrecht/erbrecht_node.html) Bitte beachte, dass dies die gesetzliche Erbfolge betrifft. Ein Testament der Tante kann die Erbfolge abändern.
Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Verteilung des Erbes hängt davon ab, ob der Erblasser (die verstorbene Person) verheiratet war und ob... [mehr]
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge, insbesondere auf den sogenannten "Rückfall" (Rückfallrecht) oder die Erbfolge, wenn eine kinderlo... [mehr]
In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]