Rücke ich als Nichte einer verstorbenen Schwester einer kinderlosen Tante in der Erbfolge nach?

Antwort

Ja, als Nichte kannst du in der gesetzlichen Erbfolge nachrücken, wenn deine Mutter (die verstorbene Schwester der kinderlosen Tante) vor der Tante verstorben ist. Nach deutschem Erbrecht (§ 1924 ff. BGB) gilt: Wenn ein gesetzlicher Erbe (z.B. ein Geschwisterteil) vor dem Erbfall verstorben ist, treten dessen Abkömmlinge (also Kinder) an seine Stelle (sog. Eintrittsrecht oder Repräsentationsprinzip). Das bedeutet, dass du als Kind der verstorbenen Schwester deiner Tante an deren Stelle in der Erbfolge stehst. Die Erbfolge sähe dann so aus: - Die noch lebenden Geschwister deiner Tante erben jeweils einen Anteil. - Die Kinder der bereits verstorbenen Geschwister (also z.B. du) teilen sich jeweils den Anteil, der auf das verstorbene Geschwisterteil entfallen wäre. Beispiel: Deine Tante hat 4 lebende Geschwister und 2 verstorbene Geschwister. Die Erbmasse wird in 6 Teile geteilt. Die lebenden Geschwister erhalten je 1/6. Die Anteile der verstorbenen Geschwister werden unter deren Kindern aufgeteilt. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [Gesetzliche Erbfolge – Erben 2. Ordnung](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-partnerschaft/erbrecht/erbrecht_node.html) Bitte beachte, dass dies die gesetzliche Erbfolge betrifft. Ein Testament der Tante kann die Erbfolge abändern.

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