In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]
Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Verteilung des Erbes hängt davon ab, ob der Erblasser (die verstorbene Person) verheiratet war und ob eigene Kinder vorhanden sind. Da in deiner Frage keine eigenen Kinder oder Ehepartner genannt werden, gehe ich davon aus, dass der Erblasser unverheiratet und kinderlos war. **1. Ordnung der gesetzlichen Erben:** - Zur ersten Ordnung gehören die eigenen Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel). - Gibt es keine Kinder, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zug. **2. Ordnung der gesetzlichen Erben:** - Zur zweiten Ordnung gehören die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder (Nichten und Neffen). **Verteilung:** - Leben beide Eltern noch, erben sie je zur Hälfte. - Leben die Eltern nicht mehr, treten deren Abkömmlinge (also die Geschwister des Erblassers) an ihre Stelle. - Ist ein Geschwisterteil bereits verstorben, treten dessen Kinder (also die Nichten und Neffen) an dessen Stelle. **Beispielhafte Verteilung:** Angenommen, der Erblasser hat **ein Geschwister** (nennen wir sie Person A) und **fünf Nichten und Neffen**. Das bedeutet, dass das Geschwister lebt und die fünf Nichten und Neffen die Kinder eines bereits verstorbenen zweiten Geschwisters sind. Das Erbe wird auf die beiden Geschwister des Erblassers aufgeteilt (Person A und das verstorbene Geschwister). Jeder hätte 50 % bekommen. - **Person A (lebendes Geschwister):** 50.000 € - **Fünf Nichten und Neffen (Kinder des verstorbenen Geschwisters):** teilen sich gemeinsam die anderen 50.000 €, also je 10.000 € pro Person. **Zusammengefasst:** - Das lebende Geschwister erhält 50.000 €. - Die fünf Nichten und Neffen teilen sich die anderen 50.000 € (je 10.000 €). **Rechtsgrundlage:** [§ 1924 BGB – Gesetzliche Erben erster Ordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html) [§ 1925 BGB – Gesetzliche Erben zweiter Ordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1925.html) Sollte die familiäre Konstellation anders sein, kann sich die Verteilung ändern.
In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]