Kann ein Mann seinen Besitz direkt an seine einzige Tochter vererben?

Antwort

Ein Mann kann sein Vermögen grundsätzlich durch ein Testament oder einen Erbvertrag direkt an seine einzige Tochter vererben. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt jedoch die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser würde die Tochter als einzige gesetzliche Erbin das gesamte Vermögen erben, sofern keine Ehefrau oder weitere Kinder vorhanden sind. Möchte der Mann sicherstellen, dass ausschließlich seine Tochter erbt (z.B. um andere gesetzliche Erben auszuschließen oder bestimmte Anordnungen zu treffen), sollte er ein Testament verfassen, in dem er seine Tochter als Alleinerbin einsetzt. Dabei sind Pflichtteilsansprüche anderer naher Angehöriger (z.B. Ehepartner) zu beachten. Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge und Testamentserstellung findest du z.B. auf [justiz.de](https://www.justiz.de/themen/erbrecht/index.php).

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