Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
Ja, eine Ergänzung (Nachtrag, Änderung oder Ergänzungsklausel) zu einem handschriftlichen Testament muss ebenfalls vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie wirksam ist. Dies ergibt sich aus § 2247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine maschinenschriftliche Ergänzung oder eine Ergänzung per Computer ist nicht wirksam. Wichtig ist außerdem, dass auch die Ergänzung mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben wird, um spätere Zweifel an der Echtheit und dem Willen des Erblassers zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/testament/_node.html).
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, Enkelkinder als Haupterben einzusetzen und eigene, kinderlose Kinder im Testament zu übergehen. In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreihe... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
In Deutschland wird im Grundbuch in der Regel nur der Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Wenn ein Testament zwei Erben für eine Erbmasse mit zwei Grundstücken und Bargeld be... [mehr]
Um als Pflichtteilberechtigter das im Testament eingesetzte Erbe auszuschlagen und deinen Pflichtteil geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Erbausschlagung**: Du musst die Erbs... [mehr]
Im Erbrecht bezieht sich die Höchstpersönlichkeit auf die, dass bestimmte Rechte und Pflichten nur von der betreffenden Person selbst wahrgenommen werden können. Es gibt zwei Arten der... [mehr]