Was ist materielle und formelle Höchstpersönlichkeit im Erbrecht?

Antwort

Im Erbrecht bezieht sich die Höchstpersönlichkeit auf die, dass bestimmte Rechte und Pflichten nur von der betreffenden Person selbst wahrgenommen werden können. Es gibt zwei Arten der Höchstpersönlichkeit: die materielle und die formelle. 1. **Materielle Höchstpersönlichkeit**: - Dies bedeutet, dass bestimmte Rechte und Pflichten so eng mit der Person verbunden sind, dass sie nicht übertragen oder von jemand anderem ausgeübt werden können. Im Erbrecht betrifft dies insbesondere das Recht, ein Testament zu errichten. Nur der Erblasser selbst kann ein Testament verfassen, ändern oder widerrufen. Diese Handlung kann nicht durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten vorgenommen werden. 2. **Formelle Höchstpersönlichkeit**: - Dies bezieht sich auf die formalen Anforderungen, die an bestimmte Handlungen geknüpft sind. Im Erbrecht bedeutet dies, dass bestimmte formale Schritte persönlich vom Erblasser durchgeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die eigenhändige Niederschrift eines Testaments. Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser persönlich geschrieben und unterschrieben werden, um gültig zu sein. Diese Prinzipien stellen sicher, dass der letzte Wille des Erblassers authentisch und unverfälscht bleibt.

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