Der Zusatzpflichtteil und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind zwei unterschiedliche Konzepte im Erbrecht, die sich auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten beziehen. 1. **Zusatzpf... [mehr]
In Deutschland richtet sich die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). der Erblasser keine Kinder, Eltern oder Großeltern hinterlässt, kommen die Geschwister und deren Nachkommen zum Zuge. In deinem Fall, wenn der Erblasser eine Schwester mit zwei Kindern und einen Bruder mit zwei Kindern hinterlässt, gilt Folgendes: 1. Die Schwester und der Bruder erben zu gleichen Teilen. 2. Wenn die Schwester oder der Bruder bereits verstorben sind, treten deren Kinder (also die Nichten und Neffen des Erblassers) an deren Stelle. Das bedeutet, dass die Schwester und der Bruder jeweils die Hälfte des Nachlasses erben. Sollten einer der beiden bereits verstorben sein, erben dessen Kinder (also die Nichten und Neffen) den Anteil des verstorbenen Elternteils. Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge findest du im BGB, insbesondere in den §§ 1924 ff. BGB.
Der Zusatzpflichtteil und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind zwei unterschiedliche Konzepte im Erbrecht, die sich auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten beziehen. 1. **Zusatzpf... [mehr]
Im Erbrecht bezieht sich die Höchstpersönlichkeit auf die, dass bestimmte Rechte und Pflichten nur von der betreffenden Person selbst wahrgenommen werden können. Es gibt zwei Arten der... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]