Unterschied zwischen Zusatzpflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Antwort

Der Zusatzpflichtteil und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind zwei unterschiedliche Konzepte im Erbrecht, die sich auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten beziehen. 1. **Zusatzpflichtteil**: Dieser Anspruch entsteht, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten benachteiligt wurde. Der Zusatzpflichtteil ermöglicht es dem Berechtigten, einen zusätzlichen Anteil am Nachlass zu fordern, um die Benachteiligung durch die Schenkungen auszugleichen. Der Zusatzpflichtteil wird also gewährt, um sicherzustellen, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht durch vorweggenommene Erbfolge benachteiligt wird. 2. **Pflichtteilsergänzungsanspruch**: Dieser Anspruch bezieht sich auf Schenkungen, die der Erblasser innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor seinem Tod gemacht hat. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, einen Teil des Wertes dieser Schenkungen in die Berechnung des Pflichtteils einzubeziehen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der Pflichtteilsberechtigte einen fairen Anteil am gesamten Nachlass erhält, einschließlich der Schenkungen, die der Erblasser gemacht hat. Zusammengefasst: Der Zusatzpflichtteil zielt darauf ab, eine Benachteiligung durch Schenkungen auszugleichen, während der Pflichtteilsergänzungsanspruch die Berücksichtigung von Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils ermöglicht.

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