Wer im Todesfall erbt, hängt davon ab, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt und nach welchem Recht (z.B. deutsches Erbrecht) vererbt wird. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach... [mehr]
Nachträglich entstandene Bestattungskosten können grundsätzlich auch nach Abschluss des Nachlassverfahrens geltend gemacht werden, allerdings kommt es auf den konkreten Zusammenhang und das jeweilige Verfahren an. **Im Erbschaftsteuerrecht:** Bestattungskosten sind als Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) abzugsfähig. Wenn nachträglich weitere Bestattungskosten entstehen und das Erbschaftsteuerverfahren bereits abgeschlossen ist (z. B. durch bestandskräftigen Steuerbescheid), können diese Kosten in der Regel nicht mehr nachträglich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn die Kosten erst nachträglich bekannt werden und der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In solchen Fällen kann ein Änderungsantrag gestellt werden. **Im zivilrechtlichen Nachlassverfahren:** Sind die Erben bereits festgestellt und der Nachlass verteilt, können nachträglich entstandene Bestattungskosten grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Die Erben haften für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn diese erst nachträglich entstehen oder bekannt werden. Allerdings kann die praktische Durchsetzung schwierig sein, wenn der Nachlass bereits verteilt wurde. **Fazit:** Ob nachträglich entstandene Bestattungskosten noch geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob das jeweilige Verfahren (z. B. Erbschaftsteuerfestsetzung, Nachlassverteilung) bereits endgültig abgeschlossen ist und ob noch rechtliche Möglichkeiten zur Änderung bestehen. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die individuellen Möglichkeiten zu prüfen.
Wer im Todesfall erbt, hängt davon ab, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt und nach welchem Recht (z.B. deutsches Erbrecht) vererbt wird. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach... [mehr]
Der Pflichtteil beim Erben beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Wenn jemand nach gesetzlicher Erbfolge beispielsweise Anspruch auf 1/2 des Nachlasses h&... [mehr]
Die Mitwirkungspflicht der Erben bezieht sich auf die Verpflichtung, die Erbschaft ordnungsgemäß abzuwickeln und dabei aktiv mitzuwirken. Dies umfasst verschiedene Aspekte: 1. **Informatio... [mehr]
In Deutschland wird im Grundbuch in der Regel nur der Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Wenn ein Testament zwei Erben für eine Erbmasse mit zwei Grundstücken und Bargeld be... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Erben findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere regelt § 421 BGB di... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]