Rechtsgrundlage für gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Erben.

Antwort

Die Rechtsgrundlage für die gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Erben findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere regelt § 421 BGB die gesamtschuldnerische Haftung. Wenn mehrere Erben eine Erbschaft antreten, haften sie für die Nachlassverbindlichkeiten gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Erbe für die gesamten Schulden des Nachlasses verantwortlich ist, unabhängig von seinem Anteil am Erbe. Die Gläubiger können sich also an jeden einzelnen Erben wenden, um die vollständige Schuld einzutreiben. Die Erben können jedoch untereinander einen Ausgleich verlangen, sodass jeder Erbe nur in dem Umfang haftet, in dem er auch am Nachlass beteiligt ist. Dies ist in § 2050 BGB geregelt, der die Ausgleichspflicht unter den Erben behandelt.

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