In Deutschland wird im Grundbuch in der Regel nur der Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Wenn ein Testament zwei Erben für eine Erbmasse mit zwei Grundstücken und Bargeld be... [mehr]
Die Mitwirkungspflicht der Erben bezieht sich auf die Verpflichtung, die Erbschaft ordnungsgemäß abzuwickeln und dabei aktiv mitzuwirken. Dies umfasst verschiedene Aspekte: 1. **Information**: Erben müssen sich über den Nachlass informieren, dazu gehört das Ermitteln von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. 2. **Auskunftspflicht**: Erben sind verpflichtet, dem Nachlassgericht und anderen Erben Auskunft über den Nachlass zu erteilen. 3. **Verwaltung des Nachlasses**: Erben müssen den Nachlass verwalten und dabei die Interessen aller Erben wahren. Dies kann auch die Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beinhalten. 4. **Steuerliche Pflichten**: Erben sind verpflichtet, die Erbschaftsteuererklärung fristgerecht einzureichen und die entsprechenden Steuern zu zahlen. 5. **Haftung**: Erben haften für die Verbindlichkeiten des Nachlasses, jedoch nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens, es sei denn, sie haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die genauen Pflichten können je nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Umständen des Nachlasses variieren. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.
In Deutschland wird im Grundbuch in der Regel nur der Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Wenn ein Testament zwei Erben für eine Erbmasse mit zwei Grundstücken und Bargeld be... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die gesamtschuldnerische Haftung bei mehreren Erben findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere regelt § 421 BGB di... [mehr]
In Deutschland kannst du deine Kinder grundsätzlich als Erben einsetzen und dabei unterschiedliche Erbquoten festlegen, wie zum Beispiel 60 zu 40 Prozent. Allerdings gibt es den Pflichtteilsanspr... [mehr]
Ja, Geschwister sind gesetzliche Erben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Wenn... [mehr]