Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Die Datenlöschung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist aus mehreren Gründen wichtig: 1. **Recht auf Vergessenwerden**: Die DSGVO gibt Einzelpersonen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr notwendig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dies stärkt die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten. 2. **Schutz der Privatsphäre**: Durch die Löschung nicht mehr benötigter Daten wird das Risiko von Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl verringert. Weniger gespeicherte Daten bedeuten weniger Angriffsfläche für Cyberkriminelle. 3. **Rechtliche Verpflichtungen**: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten nur so lange zu speichern, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Eine ordnungsgemäße Datenlöschung hilft, rechtliche Konsequenzen und Bußgelder zu vermeiden. 4. **Vertrauen der Kunden**: Transparente und verantwortungsvolle Datenpraktiken, einschließlich der Datenlöschung, fördern das Vertrauen der Kunden in ein Unternehmen. Dies kann sich positiv auf die Kundenbindung und das Unternehmensimage auswirken. 5. **Datenminimierung**: Die DSGVO fördert das Prinzip der Datenminimierung, das besagt, dass nur die notwendigsten Daten erhoben und gespeichert werden sollten. Regelmäßige Datenlöschung unterstützt dieses Prinzip und hilft, die Datenmenge zu reduzieren. Insgesamt trägt die Datenlöschung zur Einhaltung der DSGVO bei und schützt die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff „gleichartige Verarbeitungszwecke“ auf IT-Prozesse, die personenbezogene Daten zu ähnlichen oder identischen Zielen v... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Hier ist eine Checkliste, was Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz beachten sollten, um DSGVO-konform zu arbeiten: **Checkliste: DSGVO-konformes Arbeiten am Arbeitsplatz** 1. **Vertraulichkeit wahren**... [mehr]
Nein, ein Verfahrensverzeichnis und ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind nicht exakt das Gleiche, werden aber oft synonym verwendet. **Hintergrund:** - Das „Verfa... [mehr]
Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist ein zentrales Dokumentationsinstrument für Unternehmen und Organisationen, die personenbez... [mehr]