Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Ja, Angaben des Unterauftragnehmers sind im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten von Auftragsverarbeitern erforderlich. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Auftragsverarbeiter alle relevanten Informationen über die Verarbeitungstätigkeiten, einschließlich der Identität der Unterauftragnehmer, dokumentieren. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es dem Verantwortlichen, die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zu überprüfen.
Ein Auftragsverarbeiter bleibt grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts, auch wenn er einen Unterauftragnehmer einsetzt. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verant... [mehr]
Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein Dokument, das gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern geführt werden muss.... [mehr]