Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Die Verarbeitung muss rechtmäßig sein und die betroffenen Personen müssen über die Verarbeitung informiert werden. 2. **Zweckbindung**: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. 3. **Datenminimierung**: Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die für die Zwecke der Verarbeitung notwendig sind. 4. **Richtigkeit**: Die personenbezogenen Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass unrichtige Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. 5. **Speicherbegrenzung**: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. 6. **Integrität und Vertraulichkeit**: Die Verarbeitung muss so erfolgen, dass die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung. 7. **Rechenschaftspflicht**: Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Grundsätze eingehalten werden, und muss dies auch nachweisen können. **Beispiel aus der Praxis**: Angenommen, ein Unternehmen erhebt personenbezogene Daten von Kunden zur Durchführung von Bestellungen. - **Rechtmäßigkeit**: Das Unternehmen informiert die Kunden über die Datenerhebung und holt deren Einwilligung ein. - **Zweckbindung**: Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Bestellungen verwendet und nicht für Marketingzwecke, es sei denn, die Kunden haben dem zugestimmt. - **Datenminimierung**: Nur die für die Bestellung notwendigen Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlungsinformationen) werden erhoben. - **Richtigkeit**: Das Unternehmen ermöglicht es den Kunden, ihre Daten jederzeit zu überprüfen und zu aktualisieren. - **Speicherbegrenzung**: Die Daten werden nach Abschluss der Bestellung und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. - **Integrität und Vertraulichkeit**: Das Unternehmen implementiert Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. - **Rechenschaftspflicht**: Das Unternehmen dokumentiert alle Prozesse und Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO, um im Falle einer Überprüfung nachweisen zu können, dass es die Grundsätze beachtet hat.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befasst sich mit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Diese besonderen Kategorien umfassen Daten, die sensible Inf... [mehr]
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]