Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter „Zweck der Verarbeitung“ den Grund, warum personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Die wichtigsten Zwecke ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO, der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung regelt. Typische Zwecke sind: 1. **Vertragserfüllung** Verarbeitung ist erforderlich, um einen Vertrag zu erfüllen oder vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen (z. B. Kaufabwicklung, Dienstleistungsvertrag). 2. **Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung** Verarbeitung ist notwendig, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen (z. B. Aufbewahrungspflichten, Meldepflichten). 3. **Wahrung berechtigter Interessen** Verarbeitung dient den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen (z. B. Direktwerbung, IT-Sicherheit). 4. **Einwilligung** Verarbeitung erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen, informierten und unmissverständlichen Einwilligung der betroffenen Person (z. B. Newsletter-Versand). 5. **Schutz lebenswichtiger Interessen** Verarbeitung ist notwendig, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (z. B. medizinische Notfälle). 6. **Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt** Verarbeitung ist erforderlich, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (z. B. behördliche Tätigkeiten). Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss einem klar definierten Zweck dienen, der vorab festgelegt und dokumentiert wird (Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [DSGVO – Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679)
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befasst sich mit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Diese besonderen Kategorien umfassen Daten, die sensible Inf... [mehr]
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu u... [mehr]
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Wenn Daten in Bosnien verarbeitet werden, sind mehrere rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten: 1. **Datenschutzrechtliche Vorschriften in Bosnien:** Bosnien und Herzegowina hat eige... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Die Begriffe „Verarbeitungsbefugter“, „Unterstellter“ und „Auftragsverarbeiter“ stammen aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-G... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]