Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter „Zweck der Verarbeitung“ den Grund, warum personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Die wichtigsten Zwecke ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO, der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung regelt. Typische Zwecke sind: 1. **Vertragserfüllung** Verarbeitung ist erforderlich, um einen Vertrag zu erfüllen oder vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen (z. B. Kaufabwicklung, Dienstleistungsvertrag). 2. **Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung** Verarbeitung ist notwendig, um gesetzlichen Pflichten nachzukommen (z. B. Aufbewahrungspflichten, Meldepflichten). 3. **Wahrung berechtigter Interessen** Verarbeitung dient den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen (z. B. Direktwerbung, IT-Sicherheit). 4. **Einwilligung** Verarbeitung erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen, informierten und unmissverständlichen Einwilligung der betroffenen Person (z. B. Newsletter-Versand). 5. **Schutz lebenswichtiger Interessen** Verarbeitung ist notwendig, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (z. B. medizinische Notfälle). 6. **Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt** Verarbeitung ist erforderlich, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (z. B. behördliche Tätigkeiten). Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss einem klar definierten Zweck dienen, der vorab festgelegt und dokumentiert wird (Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [DSGVO – Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679)
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Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss e... [mehr]
Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
Ja, E-Mail ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Verarbeitungstätigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten erhoben, gespeiche... [mehr]
Das Trennkriterium für eine Verarbeitungstätigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich darauf, wie einzelne Verarbeitungsvorgänge voneinander abgegrenzt werden, um... [mehr]