Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Verfahren und Maßnahmen notwendig, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören: 1. **Rechtsgrundlage**: Es muss eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegen, wie Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe oder berechtigtes Interesse. 2. **Transparenz**: Betroffene Personen müssen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, einschließlich der Zwecke der Verarbeitung, der Rechtsgrundlage, der Speicherdauer und der Rechte der Betroffenen. 3. **Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)**: Bei bestimmten Arten von Datenverarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, ist eine DSFA erforderlich. 4. **Technische und organisatorische Maßnahmen**: Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, wie z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. 5. **Dokumentation**: Die Verarbeitungstätigkeiten müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können. 6. **Rechte der Betroffenen**: Die Rechte der betroffenen Personen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, müssen gewährleistet und respektiert werden. 7. **Meldung von Datenschutzverletzungen**: Im Falle einer Datenschutzverletzung muss diese innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht. Diese Verfahren sind entscheidend, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheidet verschiedene Kategorien von Daten. Die wichtigsten Datenkategorien nach DSGVO sind: 1. **Personenbezogene Daten** Das sind alle Informatione... [mehr]
Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befasst sich mit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Diese besonderen Kategorien umfassen Daten, die sensible Inf... [mehr]
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu u... [mehr]
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu u... [mehr]
Eine Stelle gilt als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Die wichtigsten Merkma... [mehr]
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen in der EU unabhängig davon, wo die betroffene Person lebt oder ihren gewöhnlich... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]